Geldanlage: Finanzierungsschatz
Seit dem 01.01.2013 werden keine neuen Finanzierungsschätze mehr ausgegeben.
Es existieren daher - bis zur ihrer endgültigen Tilgung - nur noch Altexemplare.
Die folgende Beschreibung bezieht sich ausschließlich auf diese noch in den Depots bzw. bei der Finanzagentur befindlichen Restbestände.
Beschreibung
Finanzierungsschätze
werden von der von der Bundesregierung herausgegeben. Schuldnerin ist
die Bundesrepublik Deutschland.
Finanzierungsschätze sind
festverzinsliche Wertpapiere, die eine Laufzeit von ein oder zwei Jahren
haben. Beim Kauf muss der Anleger einen niedrigeren Kaufpreis zahlen,
so dass ein Abschlag entsteht, der dem späteren Zinsertrag entspricht.
Bei Fälligkeit wird der Nennwert dem Anleger wieder zurückgezahlt.
Beispiel:
Um
einen Nennwert von 500 Euro zu erwerben, muss der Anleger nur 490,60
Euro beim Kauf zahlen. Die Differenz von 9,40 Euro entspricht dem
späteren Zinsertrag.
Abgewickelt werden die Emissionen von der
Vermögensverwaltung der Bundesregierung, der „Bundesrepublik Deutschland
- Finanzagentur GmbH“.
Charakter der Anlage
Anleger
ist Gläubiger gegenüber der Bundesrepublik Deutschland
Mindestanlage
500
Euro
Anlagedauer
1 oder 2 Jahre
Vorzeitige
Verfügbarkeit
Nein
Rückzahlung bei Laufzeitende
Ja
Ertrag
Zinszahlung
am Laufzeitende
Rendite
Gering
Kosten
Der
Finanzierungsschatz kann bei der Bundesfinanzagentur kostenfrei
verwahrt und erworben werden. Beim Kauf und Verkauf durch eine Bank
entstehen jedoch Provisionen und Depotgebühren.
Absicherung
durch den Einlagensicherungsfonds (oder vergleichbare Absicherung)
Ja,
Absicherung durch die Steuerkraft der Bürger
Haftung der
Hausbank des Geldanlegers
Nein
Sicherheit der Anlage
Völlig
sicher
Anlegertyp
Wanderer
Risikoklasse nach
Wertpapierhandelsgesetz
Konservativ
