Geldanlage: Investmentfonds

(Aktienfonds / Dachfonds / Geldmarktfonds / Gemischter Fonds bzw. Mischfonds / Immobilienfonds / Rentenfonds / Spezialitätenfonds - dies entspricht auch der Reihenfolge der Videos)

Beschreibung
Als Inhaber eines Investmentzertifikats ist man Miteigentümer an einem bestimmten Fonds einer Investmentgesellschaft. Jedes Zertifikat entspricht einem bestimmten Anteil am Fondsvermögen (z.B. einem Millionstel Anteil).
Je nachdem, wie sich die Werte im Fonds entwickeln, steigt auch der Wert des Investmentzertifikats.
Investmentzertifikate werden nicht an der Börse gehandelt, sondern direkt - i.d.R. mit Ausgabeaufschlag - von der Investmentgesellschaft erworben.
Auch der "Verkauf" eines Investmentzertifikats erfolgt nicht an der Börse, sondern durch Rückgabe des Zertifikats an die Investmentgesellschaft.
Im Fall eines Aktienfonds legt die Investmentgesellschaft das Fondsvermögen überwiegend oder ausschließlich in Aktien an.
Im Fall eines Rentenfonds legt die Investmentgesellschaft das Fondsvermögen überwiegend oder ausschließlich in fest- oder variabel verzinslichen Rentenpapieren an.
Wenn das Fondsvermögen in kurzfristigen Schuldverschreibungen von Banken und großen Unternehmen angelegt sowie als Kredite an Banken ausgeliehen wird, spricht man von einem "Geldmarktfonds".
Wenn das Fondsvermögen nicht nur in Aktien, sondern auch in Rentenpapieren und ggf. in anderer Form angelegt wird, spricht man von einem "gemischten Fonds" oder "Mischfonds".
Wenn das Fondsvermögen nicht in Aktien oder Rentenpapieren, sondern in anderen Investmentfonds angelegt wird, spricht man von einem "Dachfonds". Diese anderen Fonds können wiederum Aktienfonds, Rentenfonds oder andere Fonds sein.
Wenn das Fondsvermögen nicht in Aktien oder Rentenpapieren, sondern in Immobilien angelegt wird, spricht man von einem "Immobilienfonds". Dabei ist für den Anleger entscheidend, dass das Fondsvermögen nicht aus einer Immobilie (sog. "geschlossener" Fonds), sondern aus mehreren Immobilien besteht (sog. "offener" Fonds). Geschlossene Immobilienfonds sind für Kleinanleger nicht geeignet, da man dabei keine Kapitalanlage tätigt, sondern unternehmerisch tätig wird.
Spezialitätenfonds sind Sonderformen von Aktienfonds, die vor allem auf eine besondere Produktpalette ausgerichtet sind (z.B. ausschließlich Aktien von kleinen Unternehmen oder Aktien aus bestimmten Branchen). Je nach Ausrichtung spricht man auch von "Nebenwertefonds" (kleine AGs, z.B. SDAX-Werte), "Branchenfonds" (z.B. Biotechnologie), "Themenfonds" (z.B. Besser und länger leben), "Ethikfonds" (z.B. Industrieunternehmen ohne Rüstungsproduktion) oder "Rohstofffonds" (z.B. Wasser).
Hedgefonds sind eine besondere Abart von Investmentzertifikaten. Ursprünglich zur Absicherung anderer Anlagen durch gegenläufige Strategien gedacht (to hedge = absichern), sind sie heute ein Sammelbegriff für Investmentfondsgesellschaften mit besonders aggressiven Fondsstrategien (z.B. Aufkaufen und Wiederverkauf oder Zerschlagung ganzer, insbesondere finanziell angeschlagener Unternehmen). Hedgefonds waren bis 2003 in Deutschland verboten und sind als sog. "Heuschrecken" verpönt. Seit 2004 sind sie in Deutschland als Dachfonds erlaubt, d.h. der Erwerber eines Dachhedgefonds beteiligt sich an anderen Hedgefonds, vorwiegend in Nordamerika und in der Karibik. Hedgefonds sind nicht an die gesetzlichen Vorschriften der anderen Investmentfonds gebunden (Risikostreuung, keine Anlagenfinanzierung durch zusätzliches Fremdkapital usw.) und genießen damit größte Freiheiten in der Wahl ihrer Anlagen. Sie sind daher eine überaus riskante Anlage und für Kleinanleger nicht geeignet.
Die Sonderfälle "Indexfonds" und "ETF" werden in einer eigenen Produktbeschreibung behandelt (vgl. "Indexfonds").

Charakter der Anlage
Ein Investmentzertifikat verbrieft einen Anteil an einem Fondsvermögen einer Investmentgesellschaft (Teilhaberpapier)

Mindestanlage
Ein Zertifikat

Anlagedauer
Unbestimmt, keine feste Laufzeit

Vorzeitige Verfügbarkeit
Jederzeitige Rückgabe an die jeweilige Investmentgesellschaft möglich                         (allerdings nur zum aktuellen Rücknahmepreis)

Rückzahlung bei Laufzeitende
Nein (unbefristete Laufzeit)

Ertrag
Je nach Fondstyp regelmäßige, i.d.R. jährliche Ausschüttungen ("Ausschüttender Fonds") oder keinerlei Ausschüttungen ("Thesaurierender Fonds") während der gesamten Laufzeit. In letzterem Fall
kann der Geldanleger Erträge aus der Anlage nur durch Rückgabe des Investmentzertifikats an die Investmentgesellschaft realisieren.
Grundsätzlich jedoch können für den Geldanleger Erträge nur dadurch entstehen, dass der Wert des jeweiligen Fondsvermögens während der Anlagedauer steigt, was zur Folge hat, dass der Rückgabepreis (Verkaufspreis) über dem Ausgabepreis (Kaufpreis) liegt.
Eine Wertsteigerung des Fondsvermögens kann durch Kursgewinne, Dividenden- und Zinserträge oder im Falle von Immobilienfonds durch Immobilienverkäufe und Mieteinnahmen zustande kommen.

Rendite
Ungewiss, die Rendite des Fonds ist von der Entwicklung der Werte im Fonds sowie den damit verbundenen Erträgen abhängig

Kosten
Zahlreiche Gebühren beim Verkauf und Kauf des Wertpapiers sowie bei dessen Aufbewahrung - je nach Bank in unterschiedlicher Gestaltung: Ausgabeaufschlag, u.U. noch weitere Provisionen,
Ordergebühr, Limitgebühr sowie Depotgebühr

Absicherung durch den Einlagensicherungsfonds (oder vergleichbare Absicherung)
Nein

Haftung der Hausbank des Geldanlegers
Nein

Sicherheit der Anlage
Völlig unsicher

Anlegertyp
Rentenfonds, Offene Immobilienfonds und Geldmarktfonds: Hochgebirgswanderer
Aktienfonds, Mischfonds, Dachfonds: Bergsteiger
Spezielle Fonds: Gipfelstürmer

Risikoklasse nach Wertpapierhandelsgesetz
Rentenfonds, Offene Immobilienfonds und Geldmarktfonds: Spekulativ
Aktienfonds, Mischfonds, Dachfonds: Spekulativ
Spezielle Fonds: Gipfelstürmer

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